Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Bei besonders guten Leistungen

 

Hat ein Auszubildender vom ersten Tag der Ausbildung besonders gute Leistungen erbracht und diese auch die gesamte Ausbildungszeit über gehalten (Betrieb, Berufsschule und Gesellenprüfung Teil 1), besteht die Möglichkeit, die Gesellenprüfung vorzuziehen.

Dies bedeutet jedoch, dass vom Auszubildenden eine überdurchnittliche Leistungsbereitschaft bestehen muss, die fehlenden Ausbildungsinhalte, selbstständig zu erarbeiten.

 

 

Was ist zu tun?

Da der Wunsch auf eine vorzeitige Ablegung der Gesellenprüfung in der Regel vom Auszubildenden ausgeht, sollte der Auszubildende auch tätig werden.

In der Regel handelt es sich um ein Vorziehen der Prüfung um 6 Monate.

Die Gesellenprüfung Teil 2 findet dann im Sommer, 6 Monate vor der eigentlichen Prüfung, mit der Teil 1 Prüfung statt.

Wann ist die beste Zeit für den Antrag?

Die beste Zeit, um den Antrag auf vorzeitige Zulassung zu stellen, ist nach der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses, dann sind alle Unterlagen vollständig.

Der Antrag muss bis zum spätestens 01. März bei der Kreishandwerkerschaft Heide eingegangen sein. 

Was ist einzureichen?

Folgende Unterlagen sind selbstständig einzuholen & einzureichen:

  1. Der Auszubildende stellt einen schriftlichen Antrag (Antragsformular)
  2. Die Berufsschule (Klassenlehrer) muss schriftlich bescheinigen, dass die Leistungen des Auszubildenden eine vorzeitige Prüfung rechtfertigen.
  3. Vollständig geführte Ausbildungsnachweise.
  4. Kopie vom letzten Halbjahreszeugnis
  5. Kopie vom Ergebnis der Gesellenprüfung Teil 1

 

Antragsformular hier herunterladen:

PDF Dokument

Word Dokument

Wohin mit den Unterlagen?

Die Unterlagen sind zu senden an:

 

 

 per Mail an: pruefung@elektro-hei.de