FAQ (Häufig gestellte Fragen)


Dieser Fragenkatalog soll helfen, immer wieder offene Fragen zu beantworten.

Sollten Sie Fragen haben, dann haben Sie keine Scheu, diese hier zu stellen. Prüflinge nach Ihnen werden dankbar sein.

Bitte stellen Sie die Fragen hier.


Ab wann sind die Prüfungsräume geöffnet?

Die Räume im BBZ-Meldorf sind ab ca. 07:40 Uhr geöffnet

Die Räume im BTZ- Heide sind ab ca. 06:45 Uhr geöffnet

Ab wann dürfen die Prüfungsräume betreten werden?

Sobald die Prüfungsräume geöffnet wurden, dürfen die Prüflinge in die Räume und ihren Arbeitsplatz vorbereiten.

Bitte achten Sie darauf, dass zur Brettmontage die Arbeitsplätze durch den Prüfungsausschuss festgelegt werden. Sie finden Ihren Namen am jeweiligen Arbeitsplatz.

Was ist, wenn ich zu spät zur Prüfung erscheine?

Sollte ein Prüfling zu spät oder gar nicht zur Prüfung erscheinen, dann muss er diesen Grund entschuldigen. Ein Grund liegt vor, wenn der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann oder er die Verspätung nicht zu verschulden hat.

Handys während der Prüfung?

Handys sind während der gesamten Prüfungszeit nicht erlaubt.

Sie dürfen auch im ausgeschaltetem Zustand nicht mit in die Prüfungsräume gebracht werden.

Darf ich meine Brettmontage fotografieren?

Das fotografieren der Brettmontage ist nicht gestattet.

Sollte Interesse an einem Foto bestehen, bitte nach der Prüfung mit uns in Kontakt treten. Wir werden dann die von uns erstellten Fotos versenden.

Darf ich für die Brettmontage Bauteile vorbereiten?

Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten für die Brettmontage während der Prüfung durchzuführen. Dies bedeutet, dass jegliche Vorbereitungen untersagt sind. Hierzu zählen unter anderem:

  • Beschriftung von Bauteilen
  • Verdrahtung von Sicherungen
  • Verdrahtung von Betriebsmitteln
  • usw.

Ausnahme: Bei den Verdrahtungsleitungen ist es erlaubt, diese einseitig mit Aderendhülsen zu versehen.

Darf ich für die Brettmontage Material verwenden, das nicht auf der Materialiste steht?

Grundsätzlich dürfen alle Materialien verwendet werden, die den gültigen Normen entsprechen. Das Material auf der Liste ist aber ausreichend, um die Brettmontage zu erstellen. 

Muss ich meine Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) weiter führen, wenn ich sie beim Prüfungsausschuss abgegeben habe?

Das führen eines Ausbildungsnachweises schreibt nicht der Prüfungsausschuss vor.

In der Ausbildungsordnung zum Elektroniker § 5 (3) steht folgendes:

"Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen."

Damit müssen die Ausbildungsnachweise über die gesamte Ausbildungszeit geführt werden.

Ab wann bin ich zur Gesellenprüfung zugelassen?

Zugelassen zur Prüfung sind Sie, wenn sie die schriftliche Einladung zur Gesellenprüfung vom Prüfungsausschuss erhalten haben.

Sollten Sie nicht zugelassen werden, bekommen Sie umgehend eine Ablehnung in schriftlicher Form.

Dürfen wir während der Prüfung Musik hören?

Musik oder sonstige ablenkende Geräusche sind während der Prüfung nicht erlaubt.

Es gibt halt Prüflinge, die sich gestört fühlen könnten.

Auch ist das Musik hören über Kopfhörer nicht gestattet.

Verwendung elektrischer Werkzeuge?

Es kommt häufig vor, dass Prüflinge ihren Leitungsführungskanal mit elektrischen Werzeugen bearbeiten möchten. Zum Beispiel: Kapp- und Gehrungssäge, Winkelschleifer oder Multi-Cut. Die Benutzung solcher Werkzeuge ist generell erlaubt, muss aber außerhalb der Prüfungsräume erfolgen.

Sind mechanische Abisolierzangen erlaubt?

Mechanische Abisolierzangen sind genau so erlaubt wie automatische vom Typ Stripax und Co., wenn sie richtig angewendet werden. Dies bedeutet, dass die Zange auf den jeweiligen Leitungsquerschnitt, mittels Feststellschraube, eingestellt wird.

(Bitte bedenken Sie, es handelt sich um eine Abisolierzange und keinen Seitenschneider)

Arbeitskleidung?

Während der praktischen Prüfungsteile ist Arbeitsschutzkleidung zu tragen.

Hierzu zählt mindestens:

  • Lange Hose bis zum Schuh
  • Sicherheitsschuhe der Kategorie S1 min..

Ohne diese Arbeitsschutzkleidung nimmt der Prüfling nicht an den praktischen Prüfungsteilen teil.

Bewertung Arbeitskleidung und Werkzeug?

Während der praktischen Prüfungsteile wird vom Prüfungsausschuss folgendes Bewertet:

 

Arbeitskleidung:

  • Sauberkeit der Kleidung
  • Zustand der Kleidung (Defekte bzw. Beschädigungen)

Werkzeug:

  • Sauberkeit der Werkzeugtasche
  • Ordnung in der Werkzeugtasche
  • Zustand der Werkzeuge