Systementwurf


Für den Prüfungsbereich Systementwurf bestehen folgende Vorgaben:

  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • eine technische Problemanalyse durchführen und unter Berücksichtigung von Vorschriften und technischen Regelwerken, Wirtschaftlichkeit und Betriebsabläufen Lösungskonzepte entwickeln,
  • Anlagenspezifikationen festlegen, elektrotechnische Komponenten und Software auswählen, Schaltungsunterlagen anpassen sowie Standardsoftware anwenden

         kann.


     2. Der Prüfling soll ganzheitliche fallbezogene Aufgabenstellung unter Zuhilfenahme

         praxisüblicher Dokumente schriftlich bearbeiten.

 

     3. Die Prüfungszeit beträgt zwei Stunden.


Ouelle: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker/ zur Elektronikerin 2008