Der Prüfungsbereich Kundenauftrag besteht aus folgenden Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Arbeitsaufträge analysieren, Informationen aus Unterlagen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und
ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
- Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
- Aufträge durchführen, Funktionen und Sicherheit prüfen und dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Anlagen beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln
systematisch suchen,
- Systeme oder Systemkomponenten übergeben, Fachauskünfte auch unter Verwendung englischer Fachbegriffe erteilen, Abnahmeprotokolle anfertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen dokumentieren
und bewerten, Leistungen abrechnen und Geräte- oder Systemdaten und -unterlagen dokumentieren
kann.
2. Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich
Kundenauftrag in 16 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einen
Kundenauftrag entspricht, bearbeiten und dokumentieren sowie innerhalb dieser
Zeit in höchstens 20 Minuten ein Fachgespräch führen.
Ouelle: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker/ zur
Elektronikerin 2008