Kundenauftrag


Der Prüfungsbereich Kundenauftrag besteht aus folgenden Vorgaben:

  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er 
  • Arbeitsaufträge analysieren, Informationen aus Unterlagen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
  • Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
  • Aufträge durchführen, Funktionen und Sicherheit prüfen und dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Anlagen beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch suchen,
  • Systeme oder Systemkomponenten übergeben, Fachauskünfte auch unter Verwendung englischer Fachbegriffe erteilen, Abnahmeprotokolle anfertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen dokumentieren und bewerten, Leistungen abrechnen und Geräte- oder Systemdaten und -unterlagen dokumentieren

         kann.

 

    2.  Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich    

         Kundenauftrag in 16 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einen

         Kundenauftrag entspricht, bearbeiten und dokumentieren sowie innerhalb dieser

         Zeit in höchstens 20 Minuten ein Fachgespräch führen.


Ouelle: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker/ zur Elektronikerin 2008