- Die Prüfung ist wie folgt zu gewichten:
- Prüfungsbereich Arbeitsauftrag (Teil 1)
40,0 %
- Prüfungsbereich Kundenauftrag (Teil 2a)
25,0 %
- Prüfungsbereich Systementwurf (Teil 2b)
12,5 %
- Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse (Teil 2b) 12,5 %
- Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (Teil 2b) 10,0 %
2. Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
- im Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens "ausreichend",
- in mindestens zwei der Prüfungsbereiche von Teil 2b mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2b mit "ungenügend"
bewertet worden sind.
Ouelle: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker/ zur
Elektronikerin 2008