Funktions- und Systemanalyse


Für den Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse bestehen folgende Vorgaben:

  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er 
  • Schaltungsunterlagen und Anlagendokumentationen auswerten, Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen,
  • funktionelle Zusammenhänge in Anlagen analysieren, Programme analysieren und ändern, Signale an Schnittstellen funktionell zuordnen,
  • Diagnosen auswerten, Fehlerursache bestimmen und elektrische Schutzmaßnahmen bewerten

         kann.

 

    2. Der Prüfling soll ganzheitliche fallbezogene Aufgabenstellungen unter Zuhilfenahme

        praxisüblicher Dokumente schriftlich bearbeiten; auf der Grundlage der

        anzufertigenden Dokumentationen sollen Anforderungen nach Nimmer 1 bewertet

        werden.

 

    3. Die Prüfungszeit beträgt zwei Stunden.


Ouelle: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker/ zur Elektronikerin 2008