Für den Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse bestehen folgende Vorgaben:
kann.
2. Der Prüfling soll ganzheitliche fallbezogene Aufgabenstellungen unter Zuhilfenahme
praxisüblicher Dokumente schriftlich bearbeiten; auf der Grundlage der
anzufertigenden Dokumentationen sollen Anforderungen nach Nimmer 1 bewertet
werden.
3. Die Prüfungszeit beträgt zwei Stunden.
Ouelle: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker/ zur
Elektronikerin 2008