Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
kann;
2. diese Anforderungen sollen an einem funktionsfähigen elektrischen Anlagenteil
nachgewiesen werden;
3. die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die
situative Gesprächsphasen und darauf bezogene schriftliche Aufgabenstellungen
beinhalten;
4. die Prüfungszeit beträgt 10 Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen
insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die schriftlichen
Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von zwei Stunden haben.
Ouelle: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker/ zur Elektronikerin 2008