Arbeitsauftrag


Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:

 

  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Material und Werkzeug disponieren,
  • Anlagenteile montieren, verdrahten, verbinden und einstellen, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
  • Die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel beurteilen, elektrische Schutzmaßnahmen prüfen,
  • elektrische Systeme analysieren und Funktionen prüfen, Fehler suchen und beseitigen,
  • Produkte in Betrieb nehmen, übergeben und erläutern, Auftragsdurchführung dokumentieren, technische Unterlagen einschließlich Prüfprotokolle erstellen

         kann;

 

     2. diese Anforderungen sollen an einem funktionsfähigen elektrischen Anlagenteil

         nachgewiesen werden;

     3. die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die

         situative Gesprächsphasen und darauf bezogene schriftliche Aufgabenstellungen

         beinhalten;

     4. die Prüfungszeit beträgt 10 Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen

         insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die schriftlichen

         Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von zwei Stunden haben.

 

 Ouelle: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker/ zur Elektronikerin 2008