Inhalt Teil 1


  1. Teil 1 der Gesellenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
  2. Teil 1 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für das erste Ausbildungsjahr und das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit es für die Berufsausbildung wesentlich ist.
  3. Teil 1 der Gesellenprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Arbeitsauftrag.

Ouelle: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker/ zur Elektronikerin 2008